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Bezugsquellen

PARKETTE.CH verlegt selber oder beliefert einen Bodenleger Ihres Vertrauens.

PARKETTE.CH geht kein Vertragsverhältnis mit General- oder Totalunternehmern ein.

Sollten Sie trotz GU-Verpflichtung einen Parkettboden PARKETT.CH wünschen, stehen 2 Varianten zur Wahl:

Variante 1: Wir beliefern nach Absprache den vom GU beauftragten Bodenleger.

Variante 2: Sie streichen die Position Bodenbelag aus dem Vertrag und erteilen uns den Auftrag direkt.

 

 

Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der im Baubeschrieb genannte Betrag Nebenleistungen wie Spachteln, Sockelleisten, Kittfugen, etc.  und die Mehrwertsteuer enthält.

Vielfach wird vom GU der Betrag gekürzt und manchmal auch noch auf den Mehrpreis ein Architekturhonorar verlangt, wenn der Parkett nicht vom GU-Bodenleger geliefert wird. Je früher (nach Möglichkeit vor Vertragsunterschrift) Sie darüber mit dem GU sprechen, desto besser! Da unsere Arbeit terminlich am Schluss der Bauabfolge liegt, ist es möglich, die Wohnung ohne Bodenbelag zu kaufen. Die entsprechende Garantie erhalten Sie von uns direkt. Sollten Sie die Wohnung ohne Bodenbelag kaufen können, wird sich das für Sie doppelt auszahlen!

Gerne erklären wir Ihnen wieso.